Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026 - 3. Wahlgang
Definitiver Wahlvorschlag
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 (3. Wahlgang) liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:
Name, Vorname | Jahrgang | Beruf | Adresse | Heimatort |
Schneebeli Hansjörg | 1955 | Landwirt | Weid 1 | Obfelden ZH |
Die Urnenwahl wird am 22. Oktober 2023 durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i. V. m. § 55 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.