Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Provisorische Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 13. November 2020 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name, Vorname |
Beruf |
Jahr- gang. |
Adresse |
Heimatort |
Partei |
Caruso, Diana |
Inkassospezialistin |
1981 |
Wolserstrasse 20 |
Obfelden ZH |
FDP |
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 12. Januar 2021, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt oder ist eine stille Wahl nicht vorgesehen, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8901 Affoltern a/A erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Obfelden, 05. Januar 2021 Gemeinderat Obfelden