Nutzungsplanung: Bickwilerstrasse - Erneuerung Strassenraum
Betrifft
8912 Obfelden
Öffentliche Auflage
Bickwilerstrasse - Planauflage gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Strassengesetz (StrG)
Beschluss/Verfügungsnummer: GR-2024-4
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-01-16
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interesse berührte Personen, Kanton sowie andere Körperschaft oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Abteilung Tiefbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Obfelden, Abteilung Tiefbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden
Weitere Angaben zur Meldung
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25. Februar 2024