Nutzungsplanung: Öffentliche Auflage zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet
Im Auftrag von
Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Wasserbau - Planung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Betrifft
8912 Obfelden
Öffentliche Auflage
Gemäss §41 a der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und §15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz (HWSchV) werden die Projektunterlagen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet öffentlich für die Orientierung und Mitwirkung der Bevölkerung aufgelegt.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen ab dem 29. Januar 2021 während 60 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden auf. Bitte beachten Sie die Covid-19 bedingten Öffnungszeiten. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 01.04.2021
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Obfelden, Tiefbauamt, Herr Rico Schweingruber, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, Telefon 044 763 53 49.