Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
2.12.2024
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Erneuerungswahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer

2022 - 2026

Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege hat mit Beschluss vom 25. November 2024 die Ersatzwahl von einem Mitglied für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026 für den Sonntag, 18. Mai 2025 angeordnet.

Als Termin für eine allfälliger 2. Wahlgang wird der 29. September 2025 festgesetzt.

 

In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 6 der Kirchenordnung ist bei einer Ersatzwahl das Wahlverfahren der stillen Wahl anzuwenden. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Die Wahlvorschläge sind bis zum 20. Januar 2025 bei der Kirchenpflege Obfelden, Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist (erste Frist) veröffentlicht.

 

Innerhalb der zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neu eingereicht werden.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www. obfelden.ch Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.

 

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der jeweiligen wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei derBezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.