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Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
30.1.2020
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Nutzungsplanung: Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung


Im Auftrag von

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich


Betrifft

8912 Obfelden


Öffentliche Auflage


Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:


Gemeinde Obfelden - Instandsetzung der Ottenbacherstrasse und Radweglückenschliessung.




Rechtliche Hinweise


Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden zur Einsicht auf.


Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 2. März 2020 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Obfelden zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.