Anordnung zweiter Wahlgang vom 15. Mai 2022

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Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
31.3.2022
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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026 - Anordnung 2. Wahlgang

In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte wird für die nicht besetzten Stellen folgender Behörden ein 2. Wahlgang angeordnet:

 

- Schulpräsident/in 

- ein Mitglied der Primarschulpflege 

 

Der 2. Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel inkl. einem Beiblatt.

 

Gegen diese Publikation kann wegen Ver­letzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirks­rat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. 

 

Obfelden, 1. April 2022

Gemeinderat Obfelden