Teilrevision der Bau- und Zonenordnung - öffentliche Auflage

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
1.7.2021
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Teilrevision Bau- und Zonenordnung, kommunale
Mehrwertabgabe, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Obfelden hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2021 die Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung, Einführung der kommunalen Mehrwertabgabe, umfassend die Bestimmungen und den Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, für die öffentliche Auflage und Mitwirkung nach § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet.

 

Die öffentliche Auflage findet während 60 Tagen vom 2. Juli 2021 bis 31. August 2021 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde, www.obfelden.ch, aufgeschaltet.

 

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zu den Inhalten äussern. Schriftliche Einwendungen sind bis 31. August 2021 (Poststempel) an den Gemeinderat, Betreff: BZO-Revision, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden (§ 7 PBG).

 

2. Juli 2021

Gemeinderat Obfelden 

Anhänge
Dateiname
20210622_Obfelden_Teilrevision_Nutzungsplanung_Fondsreglement.pdfHerunterladen
20210622_Obfelden_Teilrevision_Nutzungsplanung_Anpassung_BZO.pdfHerunterladen
20210622_Obfelden_Teilrevision_Nutzungsplanung_Bericht_Art_47.pdfHerunterladen