Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer
2022 - 2026
Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 für den Sonntag, 27. März 2022, an.
Laut Artikel 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin / Präsident
In Anwendung von Artikel 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformieren Kirchgemeinde sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Montag, 29. November 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Stille Gesamterneuerungswahlen sind nach Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung (KO) für die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege nicht zulässig. Es wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.