Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach
Politische Gemeinde
Beschlüsse der Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2020 folgende Beschlüsse:
Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach
- Genehmigung eines Objektkredites in der Höhe von CHF 500'000.- (inkl. MwSt) für die Ausschreibung, Erneuerung sowie Erweiterung der ICT-Infrastruktur im Jahr 2021
- Genehmigung des Budget 2021 und Festsetzen des Steuerfusses auf 26 %
Politische Gemeinde
- Genehmigung des Budget 2021 und Festsetzung des Steuerfusses auf 95 %
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern a.A.,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Obfelden, 11. Dezember 2020 Die Gemeindevorsteherschaft