Gesamtrevision kommunale Richtplanung
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 14. September 2021 den kommunalen Richtplan, umfassend aus dem Bericht zum kommunalen Richtplan mit Erläuterungen nach Art. 47 RPV, den Verkehrsplan sowie den Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen, für die öffentliche Auflage und Mitwirkung nach § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet
Die öffentliche Auflage findet während 60 Tagen vom 17. September bis 16. November 2021 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde, www.obfelden.ch, aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann sich jede Person zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind bis am 16. November 2021 schriftlich an den Gemeinderat, Betreff: Gesamtrevision Richplanung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden (§ 7 PBG).
17. September 2021
Gemeinderat Obfelden