Verkehrsanordnung: Winkelstrasse
Betrifft
8912 Obfelden
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Obfelden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Winkelstrasse
Aufhebung von zwei Längsparkfelder infolge ungenügender Durchfahrtsbreite (für Rettungsfahrzeuge etc.).
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Frist 30 Tage.
Ablauf der Frist 08. Mai 2021.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich