Stille Wahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
27.2.2025
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Stille Wahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026, Wahlerklärung

Auf die Wahlanordnung vom 20. Januar 2025 ist der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Jasmin Sennhauser als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Auch nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen lag nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obfelden sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. Februar 2025

 

Jasmin Sennhauser, geb. 1993, Einkaufsassistentin, 8912 Obfelden

 

als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Obfelden für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

 

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

28. Februar 2025

Gemeinderat Obfelden