Verkehrsanordnung: Pilatusweg, Ottenbach
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Pilatusweg.
Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz ist verboten.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.02.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich