Bauprojekt: Schulweg 1, Ottenbach
Bauherrschaft
Gemeinde Ottenbach
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach
Vertretung der Bauherrschaft
Rütti + Partner Architekten AG
Birchstrasse 115
8050 Zürich
Projektverfasser
Die Vertretung der Bauherrschaft ist Projektverfasser.
Projekt
Umnutzung des Gebäudes Vers. Nr. 67
Schulweg 1
8913 Ottenbach
Katasterinformationen
Grundstück-Nr.: 516
Zone: zweigeschossige Wohnzone W2b
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Planauflage
Die Pläne des Baugesuchs liegen ab Freitag, 8. März 2024 im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Rechtsmittelfrist
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 28.03.2024
20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)