Temporäre Verkehrsanordnung - Muristrasse

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
15.7.2024
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Verkehrsanordnung: Muristrasse - Abschnitt Zufahrt Restaurant Reussbrücke und Reussbrücke


Betrifft

8913 Ottenbach


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Freitag, 09.08.2024, 10.00 Uhr bis Montag, 12.08.2024, 05.00 Uhr


Verkehrsanordnung

Für die Dauer der Schweizer Meisterschaft der Pontoniere 2024 und den damit verbundenen Auf- und Abräumarbeiten gilt für die Muristrasse Abschnitt Zufahrt Restaurant Reussbrücke bis und mit Reussbrücke ein allgemeines Fahrverbot. Davon ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge sowie notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Die Zufahrt zum Restaurant Reussbrücke ist für Gäste gestattet.


Verkehrsumleitung

Die Umleitung über Merenschwand / Rickenbach ist signalisiert.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 15.08.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung