Verkehrsanordnung Parkplätze

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Fahrwangen
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
15.5.2024
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Verkehrsanordnung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung revoziert bzw. neu verfügt.

 

Fahrwangen:

 

Aescherstrasse 2, vor Gemeindehaus, Parzelle 915

Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag, von 06.00 - 24.00 Uhr, ausgenommen Besucher des Gemeindehauses.

Übrige Zeit, Parkieren mit Parkscheibe, Piktogramm 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Aescherstrasse 2, hinter Gemeindehaus, Parzelle 915

Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Aescherstrasse, Parkplatz «Alter Postplatz», Parzelle Nr. 912

Revokation der Publikation vom 29.09.2017, Parkieren mit Parkscheibe, mit Zusatztext: Maximale Parkzeit 4 Stunden, ausgenommen mit Parkkarte.

 

Neu:

Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen mit Parkbewilligung Lehrerschaft,

Übrige Zeit: Parkieren mit Parkscheibe, Piktogramm 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Aescherstrasse, Mehrzweckhalle, Parzelle Nr. 1455

Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen mit Parkbewilligung Lehrerschaft.

Besucher-Parkplätze der Schule, Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden.

Übrige Zeit: Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Max. 3 Stunden, ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Vor Alte Aescherstrasse 17, Parzelle Nr. 895

Parkieren verboten, Signal 2.50 mit Zusatztext: Ausgenommen mit Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Kreuzweg, Parkplatz Parzelle Nr. 738

Revokation der Publikation vom 29.09.2017, Parkieren mit Parkscheibe, mit Zusatztext: Maximale Parkzeit 4 Stunden, ausgenommen mit Parkkarte.

 

Neu:

Parkieren mit Parkscheibe, Signal 4.18 mit Zusatztext: Täglich von 00.00 - 24.00 Uhr, max. 3 Stunden, ausgenommen Parkbewilligung der Gemeinde.

 

Einsprachen:

Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 17.05.2024 bis 17.06.2024 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.