Friedhof Mettmenstetten - Grabräumung
Für die Gräber im mittleren Teil auf dem Friedhof Mettmenstetten (links neben der Aufbahrungshalle) mit Bestattungsjahren 1998-2001 sowie im unteren Teil (unterhalb der Aufbahrungshalle) mit Bestattungsjahren 1997-2000 ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Diese Erd- und Urnengräber werden im Oktober 2021 aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen, Kerzen, etc. bis spätestens am Freitag, 8. Oktober 2021 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, die Aufhebung und Räumung der Grabfelder durch die Gemeinde Mettmenstetten.
27. April 2021
Friedhofvorsteher Mettmenstetten