Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025;
Nachmeldefrist
Für die Ersatzwahl vom 22. Oktober 2023 wurden keine Kandidaten angemeldet.
Die Zahl der Kandidierenden unterschreitet die Anzahl der zu besetzenden Sitze (weniger Kandidatinnen oder Kandidaten als zu wählen sind). Es wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Fahrwangen zu unterzeichnen und dem Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 19. September 2023, 12 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.