Publikation Ersatzwahl Finanzkommission (Rücktritt Obrecht Andreas)

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
16.8.2023
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang vom 22. Oktober 2023, Anmeldeverfahren

Andreas Obrecht trat aufgrund Wegzug aus der Gemeinde per 31.07.2023 aus der Finanzkommission aus. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 22. Oktober 2023 festgelegt. Der Gemeinderat dankt Andreas Obrecht für seinen Einsatz herzlich.

 

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

 

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).