Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) - Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten", Bekanntmachung des Inkrafttretens

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
16.5.2022
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) - Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten", Bekanntmachung des Inkrafttretens

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 die revidierten Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 119/21 vom 10. Mai 2021 die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) - Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" genehmigt. Die Entscheide wurden am 28. Mai 2021 samt Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 16. Juli 2021 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" treten somit am Tag nach der Publikation in Kraft.

 

HInweis: Aufgrund einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass diese Publikation nicht aufgeschaltet wurde. Dies wird nun hiermit nachgeholt.

 

17. Mai 2022

Gemeinderat Stallikon