Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) - Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten", Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 die revidierten Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 119/21 vom 10. Mai 2021 die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) - Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" genehmigt. Die Entscheide wurden am 28. Mai 2021 samt Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 16. Juli 2021 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Waldabstandslinien "Langfurenbach" und "Chilchbreiten" treten somit am Tag nach der Publikation in Kraft.
HInweis: Aufgrund einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass diese Publikation nicht aufgeschaltet wurde. Dies wird nun hiermit nachgeholt.
17. Mai 2022
Gemeinderat Stallikon