Unterschutzstellung Bauernhaus Allmendstrasse 24, 8914 Aeugst am Albis
Der Gemeinderat Aeugst am Albis hat am 12. August 2024 den Schutzvertrag zwischen der Gemeinde Aeugst am Albis und dem Eigentümer, Andreas Studer, für die Liegenschaft Inv.Nr. 38, Vers.Nr. 882 auf dem Grundstück Kat.Nr. 2038, Allmendstrasse 24, 8914 Aeugst am Albis genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Aeugst am Albis zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öfnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismitel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.