Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Definitive Wahlvorschläge - Wahlanordnung
Nach Ablauf der zweiten Frist liegen folgende definitiven Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 vor:
1 Mitglied der Schulpflege
Name, Vorname "Rufname" |
Jahr- |
Beruf |
Wohnort |
bisher/ |
Partei |
Huggler Adrian |
1971 |
Bankangestellter |
Stallikon |
neu |
parteilos |
Schweizer Marc |
1990 |
Projektleitung Elektroplanung |
Stallikon |
neu |
parteilos |
Wallimann Roger |
1987 |
Verfahrenstechnik-Ingenieur ETH |
Stallikon |
neu |
GLP |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Art. 8 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2013 (GO) sowie §§ 54 und 54 a Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 9. Februar 2025 (1. Wahlgang) durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 GO und §§ 54, 55 und 61 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet und den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt. Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten. Jedoch können bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge einreicht werden (§ 84a Abs. 2 GPR). Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 18. Mai 2025 statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
13. Dezember 2024
Gemeinderat Stallikon