Albisstrasse, Hindernisfreier Ausbau Haltestelle, San. Fahrbahn, Anpassung Beleuchtung - ffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG)

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Strassenbau
Veröffentlicht am
19.8.2024
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Strassenbau: Gemeinde Hausen am Albis, 650 Albisstrasse, Hindernisfreier Ausbau Haltestelle, Sanierung Fahrbahn, Anpassung Beleuchtung


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung


Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.


Die Albisstrasse in der Gemeinde Hausen am Albis zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse (RVS) Nr. 650 klassiert. Das Projekt umfasst entlang der Albisstrasse die Bushaltestelle Riedmatt, deren Haltekanten hindernisfrei ausgebaut und mit einer Anschlaghöhe von 22 cm realisiert werden. Nebst den Bushaltekanten wird die Geometrie der Fahrbahn und somit auch die Strassenentwässerung örtlich angepasst. Im Bereich um die Bushaltestellen sind Belagsarbeiten an der Fahrbahn und dem Rad-/ Gehweg vorgesehen.


Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gemeindeverwaltung Hausen am Albis

Bauamt

Ebertswilerstrasse 1

8915 Hausen am Albis


Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.


Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.


Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Hausen am Albis zuhanden

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2,

8090 Zürich einzureichen.



Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.09.2024
Auflage-/Mitwirkungsfrist


Kontaktstelle

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich