Anordnung Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025
Am Sonntag, 9. Februar 2025, findet nebst der eidgenössischen Volksabstimmung die folgende kommunale Abstimmung statt:
- Teilrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung BZO) - Verzicht der Erhebung einer kommunalen Mehrwertabgabe
Der beleuchtende Bericht wird allen Stimmberechtigten zugestellt und auch unter www.wettswil.ch zum Download zur Verfügung stehen. Alles Wissenswerte zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirkrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wettswil a.A., 20. Dezember 2024
Gemeinderat Wettswil a.A.