Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums am Schachenbach (Bonstetten / Wettswil a.A.)
Betrifft
8907 Wettswil a.A.
Öffentliche Auflage
Festlegung des Gewässerraums am Schachenbach. Öffentliche Auflage gemäss § 15 I Abs. 1 HWSchV
Beschluss-/Verfügungsnummer: Verfügung der Baudirektion Kanton Zürich
Beschluss-/Verfügungsdatum: 2022-09-02
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Unterlagen liegen ab dem 13. September 2022 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. auf. Sie sind auch online auf www.amtliche-nachrichten.ch ab dem 13. September 2022 einseh- und downloadbar. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.10.2022
Nutzungsplanungen haben eien Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.