Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf Sonntag, 7. März 2021 festgesetzt.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hausen am Albis hat. In Anwendung der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet.
Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Freitag, 27. November 2020 bei der Gemeindeverwaltung Hausen, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis schriftlich zu melden.
Die Eingabe hat folgende Informationen zu enthalten:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Das entsprechende Formular ist bei der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, gemeinde@hausen.ch, Tel. 044 764 80 20 oder www.hausen.ch erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.