Wahlprotokoll Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege vom 9. Februar 2025 (1. Wahlgang)

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Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
10.2.2025
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Wahlprotokoll Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege vom 9. Februar 2025 (Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026), 1. Wahlgang

Da keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet am Sonntag, 18. Mai 2025 ein zweiter Wahlgang statt.

 

Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang (§ 84a Abs. 1 GPR). Bis zehn Tage nach Wahlgang (d. h. bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 11.30 Uhr) können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge einreicht werden (§ 84a Abs. 2 GPR). Wahlvorschlagsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, erhältlich oder können telefonisch (Telefon 044 701 92 00) oder per E-Mail (kanzlei@stallikon.ch) bestellt werden. Auch beim zweiten Wahlgang erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel mit einem Beiblatt. Entscheidend ist das relative Mehr.

 

Gegen diese Ersatzwahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Veraltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

11. Februar 2025

Wahlbüro Stallikon