Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom
2. Dezember 2020
- Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses auf 14 %
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schritlich Rekurs in Stimmrechtssachen
– und im Übrigen innert 30 Tagen schritlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt auf dem Kirchensekretariat und auf der Homepage der reformierten Kirche Hausen zur Einsicht auf.
Hausen am Albis, 11. Dezember 2020