Definitiver Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 (Wahlanordnung)
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 liegt folgender definitive Wahlvorschlag vor:
Die Urnenwahl wird am 27. September 2020 durchgeführt. In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung der Sekundarschule in Verbindung mit § 55 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt auf dem die offiziell Kandidierenden aufgeführt werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 31. Juli 2020
Gemeinderat Hausen am Albis