Abwasserbeseitigungsgebühren 2025, Festsetzung
In Anwendung von Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung) vom 10. Mai 1999 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungs-entwässerungsgebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
- Grundgebühr: pauschal Fr. 60.00 inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung (unverändert)
- Verbrauchsabhängige Gebühr pro m³ Fr. 1.50 (unverändert)
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
18. Oktober 2024
Gemeinderat