Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022; Stille Wahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 hat der Gemeinderat Bonstetten, gestützt auf § 54 Abs. 1 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) und Art. 8 der Gemeindeordnung, folgendes Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Name / Vorname (Rufname) |
Geburts-jahr |
Beruf |
Adresse |
Partei |
Hilkersberger Brian |
1993 |
Landschaftsgärtner |
Burgwies 3 |
-/- |
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 -2022 findet somit am 29. November 2020 keine Urnenwahl statt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 8. September 2020
Gemeinderat Bonstetten