Nutzungsplanung: Lärmsanierung Staatsstrassen Obfelden, Akustisches Projekt Schallschutzfenster
Betrifft
8912 Obfelden
Öffentliche Auflage
Gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) liegen die Projektunterlagen vom Freitag 30. Oktober 2020 bis Montag 30. November 2020 auf der Gemeindeverwaltung Obfelden auf (Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden) und können während den Öffnungszeiten oder auf Termin eingesehen werden. Bitte beachten Sie die Webseite der Gemeinde für allfällig geänderte Öffnungszeiten aufgrund der aktuellen Lage.
Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Untelagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter
www.zh.ch/de/umwelt-tiere/laerm-schall/strassenlaerm/laermsanierung-strassen/sanierungsprojekte/auflage.html
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Dokumente liegen vom 30.10.2020 bis 30.11.2020 während den Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus (Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden) auf. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2)
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.11.2020
Nutzungsplanungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Stefan Stauber, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.