Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege 2022 - 2026 vom 27. März 2022
Provisorsiche Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. Oktober 2021 sind für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 - 2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
7 Mitglieder und Präsident/in der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Name Vorname | Beruf | Jahrg. | Adresse | Heimatort |
bisher neu |
Partei |
Blum Dominik | Zimmermann | 1995 | Bachstr. 12 | Wichtrach BE | neu | |
Kutassy Christoph | Dipl. Architekt ETH | 1965 | Morgenhölzlistr. 72 | Niederglatt ZH | bisher | |
Pfeifer Jürg | PPM dipl. Oek. | 1954 | Schwerzimattstr. 46 | Zürich | bisher | |
Schori von Euw Marlise | pensioniert | 1943 | Alte Landstr. 27 | Schwyz | neu | |
Wittwer Gabriela | 1966 | Schürweidstr. 43 | Schangnau BE | bisher | EVP | |
Zanoli-Beutler Regula | kaufm. Angestellte | 1965 | Schürweidstr. 3 | Heimenschwand BE | ||
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Präsident/in:
Kutassy Christoph | Dipl. Architekt ETH | 1965 | Morgenhölzlistr. 72 | Niederglatt ZH | bisher |
In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 14. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Stille Gesamterneuerungswahlen sind nach Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung (KO) für die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege nicht zulässig. Es wird eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.