Dorfstrasse - Knoten Toussen

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
21.3.2024
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Verkehrsanordnung: Dorfstrasse


Im Auftrag von

Tiefbauamt des Kantons Zürich


Betrifft

8912 Obfelden


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Obfelden und im Einvernehmen mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Auf folgenden Streckenabschnitten wird zur Verbesserung der Lärmsituation die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h).

- Ottenbacherstrasse ab Hausnummer 3 bis Mettmenstetterstrasse 3

- Dorfstrasse ab Kreuzung ‘Kreuzstrasse’ bis Hausnummer 19


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22.04.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich