Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 wie folgt veröffentlicht:
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2023; Genehmigt
- Rechenschaftsbericht 2023; Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2023; Genehmigt
- Kreditabrechnungen
- Regenentlastungsbecken Killwangen / Spreitenbach, Einkauf Gemeinde Würenlos und Sanierung; Genehmigt
- Kommunikationsnetz, Dokumentation Netzplanung; Genehmigt
- Bushaltestelle Raiacker; Genehmigt
- Neue Transformatorenstation Neumatt; Genehmigt
- Verpflichtungskredit Boostocksteg
- Ersatzneubau Boostocksteg (CHF 1'350'000); Abgelehnt
- Umgestaltung der südlichen Anbindung und Teilsanierung Alte Bahnhofstrasse; Zurückgezogen durch Gemeinderat
- Verpflichtungskredit Einführung Tempo-30 Zonen in Wohngebieten
- Gebiet Dorf / Boostock (CHF 84'000); Genehmigt
- Begegnungszone Althau (CHF 423'000); Abgelehnt
- Gebiet West (CHF 155'000); Genehmigt
- Gebiet Langäcker (CHF 12'500); Genehmigt
- Verpflichtungskredit Neubau Trafostation Hardrütenen
- Neubau Unterwerk EVS (CHF 1'751'500); Genehmigt
- Neuer Glasfaserserverraum KNS (CHF 713'500); Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Auf der Kanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Kanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2024.