Hundesteuer 2022
In Anwendung von § 23 des kant. Hundegesetzes vom 14. April 2008 hat der Gemeinderat die Hundeabgabe für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:
- Fr. 120.00 pro Hund (unverändert)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A., schriftlich erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
14. September 2021
Gemeinderat