Vorübergehende Verkehrsanordnung Bucheneggstrasse

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
5.8.2024
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Verkehrsanordnung: Bucheneggstrasse


Betrifft

8143 Stallikon


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Dauer der Sperre ab:

Montag, 2. September 2024 bis ca. Sonntag, 31. Oktober 2027.


Verkehrsanordnung

Die 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon ist auf dem Teilstück von Tägerst (km 2.925) bis zur Möslistrasse (km 4.175) wegen Ersatz der Kunstbauten für Lastwagen und Gesellschaftswagen gesperrt (Signal 2.07, Verbot für Lastwagen / Signal 2.08 Verbot für Gesellschaftswagen).


Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Albisstrasse, Gemeinde Langnau am Albis – Albispass – Albispassstrasse, Gemeinde Hausen am Albis – Reppischtalstrasse, Gemeinde Hausen am Albis, Aeugst am Albis und Stallikon.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Baudirektion Kanton Zürich

Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion I


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.09.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich