Freihändige Vergabe Nachführungsgeometer

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Aeugst am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
5.8.2021
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Freihändige Vergabe Nachführungsgeometer

Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

 

Mit Beschluss Nr. 29 vom 09.02.2021 hat der Gemeinderat den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Stefan Schorno patentierter Ingenieur-Geometer in der Geoinfra Ingenieure AG, Richterswil, sowie Christof Härri patentierter Ingenieur-Geometer in der Geoinfra Ingenieure AG, Richterswil genehmigt.

 

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis, eingesehen werden.

Der Gemeinderat