Zusammenlegung und Zweckerweiterung Fonds
Mit Beschluss vom 26. März 2020 hat der Gemeinderat Folgendes festgelegt:
Der Maria Olivia Mathis Fonds wird in den Leonore Stehli Fonds überführt, dessen Zweck wie folgt neu festgelegt wird: Notfallhilfe für Selbständigerwerbende und Personen in vergleichbaren Lagen, die durch die ordentlichen sozialen Sicherungsinstrumente nicht oder vorübergehend nicht abgedeckt werden können; Unterstützung oder Finanzierung von freiwilligen, gemeinnützigen Leistungen zugunsten der Bevölkerung.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m.§ 19b Abs. 2 lit.c sowie § 21a und §22 Abs. 1 VRG)
und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m.§ 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20und §22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Dem Lauf der Rekursfrist wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Aeugst am Albis, 27. März 2020
Gemeinderat Aeugst am Albis