Schutzvertrag Bauernhaus In der Breite 6
Mit Beschluss vom 6. Juli 2021 hat der Gemeinderat den Schutzvertrag zwischen der Gemeinde Aeugst am Albis und der Eigentümerschaft des Gebäudes Vers.Nr. 158, Kat.Nr. 936, In der Breite 6, 8914 Aeugstertal, Inv.Nr. 7, gestützt auf § 205 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab 16. Juli 2021 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.