Anpassung Gebührenreglement Art. 14 Mehrzweckgebäude Gerbi

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Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
24.1.2022
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Anpassung Gebührenreglement Art. 14 Mehrzweckgebäude Gerbi

Auf Grundlage von Art. 5 der Gebührenverordnung vom 01.01.2018 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 30. Juni 2020 Art. 14 des Gebührenreglements vom 29.05.2018 ergänzt und rückwirkend auf den 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 und 22. Juni 2021 wurde die Tarifanpassung verlängert. Mit Beschluss vom 18. Januar 2022 wurde die Tarifanpassung erneut verlängert. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über dieInkraftsetzung erneut entschieden.

 

Der Gemeinderat hat - befristet bis Ende Dezember 2022 - eine Gebührenreduktion erlassen, um der einheimischen Bevölkerung grossflächige Räumlichkeiten für gemeinsame Aktivitäten oder Veranstaltungen zu einem günstigen Preis zu ermöglichen.

 

Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Gemeinderat Maschwanden