Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Albisstrasse 45, Hausen am Albis

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Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
14.11.2024
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Albisstrasse 45, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 29. Oktober 2024 den

Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und den Eigentümern, Marianne und Thomas Frank, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 128, Vers.-Nr. 1203 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1684, Albisstrasse 45, Hausen am Albis genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der

Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,

öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.




Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.12.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.