Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2022 - 2026, prov. Wahlvorschläge

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Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.12.2021
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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2022  bis 2026 vom 27. März 2022 

Provisorsiche Wahlvorschläge 

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. Oktober 2021 sind für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: 

 

7 Mitglieder und Präsident/in des Gemeinderates sowie Schulpräsident/in

Name vorname Beruf  Jahrg. Adresse Heimtort bisher
neu
Partei 
Caruso Diana Inkasso-spezialistin 1981 Wolserstr. 20 Obfelden ZH bisher FDP
Egger Isabelle   1974 Im Bächler 17 Zürich bisher SP
Frick Daniel Schreiner 1982 Wolserstr. 39 Obfelden ZH neu parteilos
Gysel Markus Informatiker 1961 Alte Schulhausstr. 28 Wilchingen SH neu  EVP
Hinners Stephan Bau-Projektleiter 1976 Hölibachstr. 122b Obfelden ZH bisher parteilos
Kobel Christoph Dipl. Elektroing. ETH 1961 Brunnenweg 16

Obfelden ZH / Langnau

i. E.

bisher EVP
Schönbächler Marcel pensioniert 1952 Schwerzimattstr. 5 Einsiedeln SZ bisher SVP
Weiss Peter Betriebsökonom HWV 1960 Rebhaldenstr. 92 Zürich  bisher GLP

 

Präsident/in: 

Hinners Stephan Bau-Projektleiter 1976 Hölibachstr. 122b Obfelden ZH bisher parteilos

 

Schulpräsident/in: 

Frick Daniel Schreiner 1982 Wolserstr. 39 Obfelden ZH neu parteilos
Gysel Markus Informatiker 1961 Alte Schulhausstr. 28 Wilchingen SH neu  EVP

 

 

5 Mitglieder und Präsident/in der Rechnungsprüfungskommission

Name Vorname Beruf Jahrg. Adresse Heimatort

bisher

neu

Partei
Heinemann Mirjam Sachbearbeiterin Immobilien 1956 Alte Schulhausstr. 3 Zürich bisher FDP
Kleiner Ralph  Underwriting Manager 1968 Maschwanderstr. 8 Kappel a. A. ZH bisher SVP
Schmidhauser Hansjörg Betriebs-ökonom 1951 Rebhaldenstr. 96 Zürich  bisher

parteilos

portiert
SP

von Ah Sacha  Treuhänder 1985 Wolserstr. 52 Obfelden ZH neu parteilos
Wider Werner pensioniert 1956 Löwenweg 10

Zürich /

St. Gallen

neu SVP

 

Präsident/in:

Kleiner Ralph  Underwriting Manager 1968 Maschwanderstr. 8 Kappel a. A. ZH bisher SVP

 

 

3 Mitglieder der Sozialkommission

Name Vorname Beruf Jahrg. Adresse Heimatort

bisher

neu

Partei
Bosshard Ursula pensioniert / Lehrerin 1954 Neugutstr. 7a Flaach ZH bisher

parteilos

portiert SP

Intrass Esther Kauffrau 1964 Maschwanderstr. 4 Obfelden ZH neu

parteilos

portiert EVP

Weiss Jana Sozialbegleiterin FA / Sozial-diakonin 1972 Rebhaldenstr. 92 Zürich  neu  parteilos

 

 

4 Mitglieder der Primarschulpflege

Name Vorname Beruf Jahrg. Adresse Heimatort 

bisher

neu

Partei
Frick Christa kaufm. Angestellte 1969 Maschwanderstr. 10 Obfelden ZH bisher parteilos
Frick Daniel Schreiner 1982 Wolserstr. 39 Obfelden ZH neu parteilos
Isselhorst Heike Leiterin Kommunikation 1980 Hölibachstr. 115 Obfelden ZH neu parteilos
Leoni Daisy Primarlehrerin  1981 Hölibachstr. 117 Zürich  neu  
Schönbächler-Ghilardi Vanessa Betriebsökonomin FH 1979 Morgenhölzlistr. 6 Winterthur ZH neu parteilos
Sommer Olivia Hortleitung (Sozialpädagogin) 1981 Sentmattstr. 36 Buus BL / Affoltern i. E. neu  
Steigmeier Karin Familienmanagerin / kfm. Angestellte 1967 Im Bächler 6 Endingen AG bisher  portiert SP
Steinmann Benno Personalfachmann 1963 Lindenmatt 4 Horw LU bisher

parteilos

portiert FDP

 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Obfelden  sowie von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 14. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden können. 

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.