Parkhaus Muracker, allgemeines Fahrverbot

Veröffentlicht von
Lenzburg
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
26.2.2025
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Parkhaus Muracker 3. UG, allgemeines Fahrverbot

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Stadt Lenzburg: 

Parkhaus Muracker, Murackerstrasse 5

Vor der Abfahrt ins dritte Untergeschoss: Allgemeines Fahrverbot, 2.01, Zusatztext: ausgenommen Mieter.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Rechtsmittelfrist

Frist von / bis: 28.02.2025 - 31.3.2025

Stadt Lenzburg, der Stadtrat