Parkhaus Muracker 3. UG, allgemeines Fahrverbot
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Stadt Lenzburg:
Parkhaus Muracker, Murackerstrasse 5
Vor der Abfahrt ins dritte Untergeschoss: Allgemeines Fahrverbot, 2.01, Zusatztext: ausgenommen Mieter.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Rechtsmittelfrist
Frist von / bis: 28.02.2025 - 31.3.2025
Stadt Lenzburg, der Stadtrat