Reglement für die Kulturkommission der Politischen Gemeinde Bonstetten
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 3. November 2020 folgenden Erlass genehmigt:
Reglement für die Kulturkommission der Politischen Gemeinde Bonstetten
Das Reglement ist auf der Website www.bonstetten.ch abrufbar. Es liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Bonstetten, 10. November 2020
Gemeinderat Bonstetten