Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Auf die Wahlanordnung vom 4. Oktober 2024 des Gemeinderates Hausen betreffend Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege sind Rebecca Corrodi und Adrian Woerz gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurden diese zwei Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagenen stimmen damit mit den definitiv vorgeschlagenen Personen überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat erklärt
Corrodi Rebecca, 1983, Hausen am Albis, Umweltingenieurin, parteilos
Woerz Adrian, 1971, Ebertswil, Unternehmer, parteilos
als Mitglieder der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 für gewählt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 29. November 2024
Gemeinderat