Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - definitive Wahlvorschläge und Wahlanordnung
Aufgrund der Publikation der provisorischen Wahlvorschläge vom 3. Oktober 2023 liegen nach Ablauf der Nachfrist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 folgende definitive Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge vor:
Name, Vorname |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
Partei |
Gräub Christian |
1969 |
Fachmann Finanz- |
Heissächerstrasse 29 |
FDP |
Meier Vinzenz |
1983 |
DevOps Engineer |
Im Grundächer 44 |
parteilos |
Santi Marco |
1976 |
Geschäftsführer, |
Eichenweg 10b |
parteilos |
Gemäss § 54 des Gesetzes über die Politischen Rechte sind die Voraussetzungen für die stille Wahl für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 3. März 2024 (1. Wahlgang) durchgeführt. In Anwendung von § 55 Abs. 1 GPR i.V.m. Art. 8 GO werden ein leerer Wahlzettel und ein Beiblatt verwendet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wettswil a.A., 13. Oktober 2023
Gemeinderat Wettswil a.A.