Abfallbeseitigungsgebühren 2021
In Anwendung von Art. 11 der Abfallverordnung vom 4. November 1997 sowie Art. 2 des Gebührenreglementes vom 23. November 1992 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt:
Fr. 110.00 (unverändert) inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb. Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA).
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8. September 2020
Gemeinderat