Friedhof Ottenbach - Grabräumung
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist für die Erdgräber Nr. 236 - 243 (2002 - 2004) abgelaufen ist, hat die Tiefbau- und Werkkommission die Aufhebung und Räumung dieser Gräber per 30. September 2024 beschlossen.
Die Hinterbliebenen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzen und persönliche Gegenstände bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde Ottenbach veranlasst, wobei über alle noch vorhandenen Grabsteine etc. ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht und Vergütung des Materials verfügt wird.
Bei Fragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ottenbach, Tel. 044 763 40 51, wenden.
23. August 2024
Die Friedhofvorsteherin